Datenschutz in Medizin & Pflege
Patientendaten unterliegen dem besonderen Datenschutz. In der Arztpraxis und Pflege ist es deshalb und wegen der beruflichen Verschwiegenheitspflicht von größter Bedeutung, sehr sorgsam mit diesen Informationen umzugehen. Der Datenschutz ist in folgenden Bereichen von Bedeutung:
- Datenerhebung: Nicht alle Informationen eines Patienten dürfen gesammelt werden. In der Regel betrifft dies nur Daten, die für die Durchführung von Behandlung und Diagnose von Belang sind.
- Datenweitergabe: An Versicherungen und andere Dritte dürfen nicht automatisch sämtliche Informationen aus der Patientenakte weitergegeben werden. Hier sind je nach Adressat bestimmte Vorgaben zu beachten. In die Herausgabe von personenbezogenen Daten muss in der Regel eine Einwilligungserklärung des Betroffenen vorliegen.
- Datensicherung: In einer Arztpraxis müssen die Personendaten vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte ausreichend gesichert sein. Das betrifft sowohl digitale Datensätze als auch Ausdrucke, Formulare und Notizen.
- Verpflichtung auf das Datengeheimnis: Nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz müssen alle Angestellten, die in der Datenverarbeitung in nicht-öffentlichen Stellen tätig sind, regelmäßig auf das Datengeheimnis verpflichtet werden.