Wir bringen PFLEGE Arbeitsschutz in Form.
Die Betreiber von Pflegediensten & Pflegeheimen tragen nach § 3 Arbeitsschutzgesetz Verantwortung für die Gesundheit ihrer Angestellten. Fällt ein Mitarbeiter aus, so ist dies im Pflegedienst/Pflegeheim meist schnell zu spüren. Nicht nur finanziell, sondern gerade im alltäglichen Ablauf kann die fehlende Person nur schwer kompensiert werden.
Der Arbeits- & Gesundheitsschutz ist somit nicht nur gesetzlich vorgeschrieben,
sondern liegt auch im Interesse des Arbeitgebers. Oft fehlt aber die Zeit und die Kenntnisse die rechtlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz zu 100% umzusetzen. Wir kümmern uns darum & erstellen Ihnen Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen & führen Schulungen Ihrer Mitarbeiter durch.