Wir bringen Praxis Arbeitsschutz in Form.
Der Praxisinhaber trägt nach § 3 Arbeitsschutzgesetz Verantwortung für die Gesundheit seiner Angestellten. Fällt ein Mitarbeiter aus, so ist dies in der Arztpraxis meist schnell zu spüren. Nicht nur finanziell, sondern gerade im alltäglichen Ablauf kann die fehlende Person nur schwer kompensiert werden.
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten ist somit nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern liegt auch im Interesse des Arztes als Arbeitgeber. Oft fehlt Praxisinhabern aber die Zeit und die Kenntnisse die rechtlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz zu 100% umzusetzen. Wir kümmern uns darum & erstellen Ihnen Gefährdungsbeurteilungen & Unterweisungen zu Biostoffen, Gefahrstoffen und führen Schulungen für Ihrer Mitarbeiter durch.